Ihr Fahrzeug erlitt bei einem Unfall nur eine leichte Beschädigung? Egal ob es sich hierbei um einen abgefahrenen Außenspiegel, einen kleinen Lackkratzer, eine Delle durch eine angeschlagene Türe, einen Parkschaden oder jede andere Art von Beschädigung handelt – Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise auch bei sogenannten Bagatellschäden zur Verfügung.
Bei Bagatellschäden kann unter Umständen die Erstellung einer einfachen Reparaturkostenkalkulation (ähnlich Kostenvoranschlag) oder eines Kurzgutachtens ausreichend sein.
Oft stellt sich bei der Besichtigung durch einen KFZ Sachverständigen der vermeintlich kleine Schaden jedoch weitaus größer dar, als vorab gedacht. Dies liegt zum einen daran, dass moderne Fahrzeuge aufgrund der Vielzahl verbauter elektronischer Komponenten, wie Sensoren, Aktoren oder Steuergeräte immer komplexer werden. Zum anderen ist es für einen Laien oft nur schwer zu beurteilen, ob durch den eingetretenen Schaden nicht weitere, von außen nicht zu erkennende Bauteile eines Fahrzeugs in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Von daher empfehlen wir im Schadenfall immer eine Begutachtung durch einen unabhängigen KFZ Sachverständigen durchführen zu lassen.