Beweissicherung bei unklarer Schuldfrage
Natürlich kann es auch passieren, dass man mit seinem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wurde und die Schuldfrage noch nicht eindeutig bzw. abschließend geklärt werden konnte. Oft gehen die Meinungen wer denn nun der Geschädigte und wer der Schuldige ist sehr weit auseinander. Es gibt aber auch immer wieder Situationen, in denen geparkte Fahrzeuge beschädigt werden und der Übeltäter noch gar nicht bekannt ist. Beispiele hierfür gibt es viele: Jemand hat die gesamte Fahrzeugseite mit einem Schlüssel verkratzt? Jemand hat auf einem Parkplatz seine Autotür gegen die eigene gestoßen, die nun eine Delle mit einem Lackabplatzer hat? Ein Fahrzeug war längs am Straßenrand geparkt und jemand hat den Stoßfänger beim Einparken verschrammt?
Bis zur Klärung der Schuldfrage beziehungsweise bis zur Überführung des Übeltäters vergeht oft sehr viel Zeit.
In diesen Fälle bieten wir die Durchführung einer Beweissicherung an ihrem Fahrzeug an.
Hierbei dokumentieren wir die Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug, fertigen zusätzlich Fotos an und archivieren diese bis zur Klärung der Schuldfrage. Nach Klärung können wir anhand der archivierten Beweismittel ein aussagekräftiges Unfallgutachten erstellen, womit Sie Ihre Ansprüche vollständig durchsetzen können.