FAQ – HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Handelt es sich um einen unverschuldeten Unfall, so muss generell der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens übernehmen, denn nach §249 BGB gehören auch die Gutachtenkosten zum Schadenumfang.

Auf Wunsch rechnen wir die Gutachtenkosten direkt mit der regulierenden Versicherung ab.

Im Haftpflichtschadenfall ist es immer ratsam einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen.

Der von der gegnerischen Versicherung beauftragte Sachverständige vertritt möglicherweise vorrangig die Interessen der Versicherung, die den Schaden regulieren muss.

Dies verdeutlicht, wie wichtig es ist, das Gutachten von einem unparteiischen und unabhängigen Sachverständigen erstellen zu lassen, der Reparaturkosten,Wertminderung und Nutzungsausfall korrekt ermittelt

Im Gegensatz zu einem Gutachten hat ein Kostenvoranschlag keine beweissichernde Aussage und keine Angabe zur Wertminderung sowie zum Nutzungsausfall.

Ferner kann erst ein Sachverständiger abschließend bestätigen, dass es sich tatsächlich um einen kleinen Schaden handelt.

Häufig entpuppen sich selbst vermeintlich kleine Schäden beim genaueren Hinsehen deutlich größer als erwartet.

Es ist also immer der sicherste Weg, einen Gutachter zur beauftragen.

Grundsätzlich basiert die Abrechnung auf der Höhe des ermittelten Schadens.

Die Berechnung der Kosten für die Gutachtenerstellung erfolgt nach der jeweils aktuellen Fassung der Honorarliste des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen)

Grundsätzlich sollte ein Gutachter einen KFZ-Meistertitel oder Ingenieurstitel besitzen.

Ferner ist eine qualifizierte Ausbildung des Sachverständigen in einem der anerkannten Berufsverbände wie z.B. dem BVSK (Bundesverband der freiberuflichen undunabhängigen Sachverständigen) ein aussagekräftiges Argument für dessen Kompetenz.

Bei Kaskoschäden darf die Versicherung in der Regel einen eigenen Gutachter stellen.

Sollte es bei dessen Gutachten zu Meinungsverschiedenheiten kommen, kann man ein sogenanntes Sachverständigenverfahren einleiten lassen.

Hierbei wird zusätzlich ein Gutachten durch einen eigenen Sachverständigen erstellt.

Anschließend werden beide Gutachten durch einen Obmann ausgewertet. Einige Rechtschutzversicherer übernehmen die hierfür anfallenden Kosten.

Bewahren Sie Ruhe!

Vorab sollten Sie die Unfallstelle absichern, die Warnblinkanlage einschalten, eine Warnweste anziehen, das Warndreieck aufstellen die Fahrbahn nach Möglichkeit verlassen, um sich an einem sicheren Ort aufhalten zu können.

Bei Personenschäden ist es wichtig, Erste Hilfe zu leisten, den Rettungsdienst und die Polizei zu alarmieren.

Wir empfehlen, einen europäischen Unfallbericht mit sich zu führen, um diesen im Schadenfall ausfüllen und von den Unfallbeteiligten unterschreiben lassen zu können.

Lassen Sie sich nicht verunsichern, weder durch den Unfallgegner, Zeugen oder auch Versicherungen.

Kontaktieren Sie gegebenenfalls einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und schalten Sie einen unabhängigen Sachverständigen ein.