Wann wird eine Reparaturbestätigung benötigt?
- Sie haben Ihr Fahrzeug nach einem Schaden in Eigenregie selbst repariert, weil Sie die fachlichen Kenntnisse dazu besitzen? Hiergegen gibt es nichts einzuwenden. Nun fehlt Ihnen aber ein geeigneter Nachweis der durchgeführten Reparatur in Form einer Rechnung oder eines Werkstattdokuments?
- Oder benötigt Ihr Anwalt zur Geltendmachung der Nutzungsausfallentschädigung bzw.der Mietwagenkosten beim Unfallgegner oder der gegnerischen Versicherung eine Reparaturbescheinigung?
- Sie möchten Ihr Fahrzeug nach der Instandsetzung eines Unfallschadens verkaufen und dazu vorab die Durchführung einer ordnungsgemäßen Reparatur dokumentieren lassen?
In diesen Fällen begutachten wir Ihr instandgesetztes Fahrzeug und erstellen Ihnen eine entsprechende Reparaturbestätigung. Hierbei achten wir unter anderem auf die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, die Qualität und die Vollständigkeit der Reparatur sowie die Reparaturdauer. Selbstverständlich fertigen wir auch Fotos Ihres instandgesetzten Fahrzeugs an, die wir der Reparaturbestätigung beifügen.
Haben wir vorab das Gutachten an Ihrem Fahrzeug erstellt, so ist dieser Service für Sie völlig kostenfrei. Auch wenn Sie das Gutachten zuvor von anderer Seite erstellen haben lassen, bieten wir Ihnen diesen Service zu äußerst fairen Konditionen an!