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RESTWERTERMITTLUNG

Nicht immer ist die Reparatur eines Unfallfahrzeugs unter Vorgabe wirtschaftlicher Gesichtspunkte noch sinnvoll. Im Beispiel des Fahrzeugs auf dem Foto waren die Reparaturkosten weit höher als der Fahrzeugwert, so dass sich die Durchführung einer Reparatur nicht gelohnt hätte. Trotz allem hat auch ein solches Fahrzeug, bzw. dessen Teile noch einen gewissen finanziellen Wert.

Restwertermittlung eines Unfallfahrzeugs

Im Rahmen einer Restwertermittlung bestimmen wir den Restwert eines Unfallfahrzeugs. Dies ist der Wert, der sich bei Verkauf eines verunfallten Fahrzeugs noch erzielen lässt. Der Restwert wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Maßgebend ist hierbei vor allem der Wiederbeschaffungswert (Wert des Fahrzeugs vordem Unfallereignis) sowie die Schadenhöhe. Ferner spielt die generelle Nachfrage nach dem Fahrzeug (Marke, Modell, Motorisierung, Serien- und Sonderausstattung) eine wichtige Rolle bei der Höhe des erzielbaren Restwerts. Aktuelle Trends wie alternative Antriebe, Umweltzonen, Fahrverbote und Abgasskandal wirken sich ebenfalls auf den erzielbaren Restwert aus. Als Sachverständige ermitteln wir im Zuge der Erstellung von KFZ Schadengutachten regelmäßig die Restwerte von Unfallfahrzeugen. Gerade bei Vorliegen eines Totalschadens ist der Restwert in Bezug auf die Regulierung durch die Versicherung von Bedeutung.

Gerne ermitteln wir auch außerhalb einer Gutachtenerstellung den Restwert Ihres Fahrzeugs. Schnell und unbürokratisch.

Hierbei greifen wir auf einen großen Restwertmarkt mit einer Vielzahl von Kaufinteressenten zurück. Die Ermittlung kann individuell auf Ihren Bedarf angepasst regional, bundesweit oder international erfolgen. Nach Abschluss der Restwertermittlung bekommen Sie ein Protokoll mit einer Übersicht der verbindlichen Restwertgebote über Ihr Fahrzeug. Rufen Sie uns an, um weitere Informationen zur Restwertermittlung zu erhalten. Wir beraten Sie gerne vorab, ausführlich und kostenlos!