Restwertermittlung eines Unfallfahrzeugs
Im Rahmen einer Restwertermittlung bestimmen wir den Restwert eines Unfallfahrzeugs. Dies ist der Wert, der sich bei Verkauf eines verunfallten Fahrzeugs noch erzielen lässt. Der Restwert wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Maßgebend ist hierbei vor allem der Wiederbeschaffungswert (Wert des Fahrzeugs vordem Unfallereignis) sowie die Schadenhöhe. Ferner spielt die generelle Nachfrage nach dem Fahrzeug (Marke, Modell, Motorisierung, Serien- und Sonderausstattung) eine wichtige Rolle bei der Höhe des erzielbaren Restwerts. Aktuelle Trends wie alternative Antriebe, Umweltzonen, Fahrverbote und Abgasskandal wirken sich ebenfalls auf den erzielbaren Restwert aus. Als Sachverständige ermitteln wir im Zuge der Erstellung von KFZ Schadengutachten regelmäßig die Restwerte von Unfallfahrzeugen. Gerade bei Vorliegen eines Totalschadens ist der Restwert in Bezug auf die Regulierung durch die Versicherung von Bedeutung.