SCHADENGUTACHTEN
Schaden-Hotline: 08145/3604613
Wir erstellen Ihr Schadengutachten!
Alle Informationen zur Gutachtenerstellung erhalten Sie hier:
Freie Gutachterwahl im Haftpflichtschadenfall
Sind Sie mit Ihrem Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden (Haftpflichtschaden), so dürfen Sie einen eigenen, freien und unabhängigen Sachverständigen zur Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche beauftragen.
Hierbei stehen wir Ihnen mit unserer Expertise gerne zur Seite und erstellen für Sie ein qualifiziertes und beweissicherndes Schadengutachten, anhand dessen Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher bzw. der gegnerischen Versicherung geltend machen können.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie den Schaden in der Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen oder fiktiv abrechnen möchten.
Lediglich im Falle eines Teilkasko bzw. Vollkaskoschadens darf die Versicherung auf ihren eigenen Gutachter, bzw. je nach Versicherungspolice unter bestimmten Voraussetzungen auch auf eine Partnerwerkstatt verweisen. Beispiele hierfür können unter anderem sein: Hagelschaden, Wildunfall, Diebstahl, Glasbruch oder selbstverschuldete Unfälle
Als Geschädigter im Haftpflichtschadenfall können Sie den Gutachter frei wählen.
Vertrauen Sie hierbei auf unsere Erfahrung und Kompetenz!
Wir begutachten Ihr Fahrzeug kurzfristig und auf Wunsch auch gerne am Wochenende oder Abends.
Ablauf der Gutachtenerstellung
Nach einer ersten Kontaktaufnahme erhalten Sie von uns umgehend und kurfristig einen Termin zur Begutachtung Ihres Fahrzeugs. Hierfür können wir Ihnen natürlich auch Termine am Abend oder am Wochenende anbieten.
Die Begutachtung bzw. Besichtigung Ihres Fahrzeugs führen wir auch gerne bei Ihnen Zuhause, an Ihrem Arbeitsplatz oder in der Werkstatt Ihrer Wahl durch.
Das fertige Gutachten inklusive Lichtbilddokumentation übermitteln wir Ihnen in der Regel bereits nach 48 Stunden als digitales Dokument. Ferner erhalten Sie für Ihre Unterlagen eine Präsentationsmappe mit einem vollständigen Gutachtenausdruck.
Selbstverständlich übermitteln wir das Gutachten nach Fertigstellung auch direkt an die gegnerische Versicherung oder (besser!) an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Wir arbeiten mit spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien zusammen, die wir Ihnen für eine reibungslose Regulierung mit der Versicherung gerne empfehlen.
Inhalt und Umfang unserer Gutachten
Im Rahmen der Gutachtenerstellung besichtigen wir Ihr Fahrzeug eingehend auf Schäden, die auf das Unfallereignis zurückzuführen sind. Alle Feststellungen werden im Gutachten exakt beschrieben und beurteilt. Das Gutachten dokumentiert darüber hinaus den aktuellen Ist-Zustand des Fahrzeugs und beinhaltet unter anderem folgende Informationen:
- Technische Daten Ihres Fahrzeugs
- Die Serien- und Sonderausstattung des Fahrzeugs
- Ausführliche Beschreibung der Unfallschäden
- Reparaturkostenkalkulation für die Beseitigung der aufgeführten Schäden
- Lichtbilddokumentation
- Angabe der zu erwartenden Reparaturkosten
- Angaben zur Reparaturdauer
- Beurteilung der Verkehrssicherheit/Betriebssicherheit des Fahrzeugs
- Angabe zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs
- Angabe zur Wiederbeschaffungsdauer des Fahrzeugs
- Angabe zum Restwert des Fahrzeugs
- Angabe zur Wertminderung des Fahrzeugs
- Angabe zur Wertverbesserung des Fahrzeugs
- Angabe zur Nutzungsausfallentschädigung
- Beurteilung, ob ein Reparaturschaden oder Totalschaden vorliegt
- Angaben zu reparierten oder nicht reparierten Vorschäden des Fahrzeugs
Gutachtenerstellung ohne Kostenrisiko
Das Gute vorweg: Die Gutachtenerstellung im Haftpflichtschadenfall ist für Sie als Geschädigter in der Regel kostenlos.
Bei einem Haftpflichtschaden muss generell der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens übernehmen, denn nach §249 BGB gehören auch die Gutachtenkosten zum Schadenumfang.
Auf Wunsch rechnen wir die Gutachtenkosten direkt mit der regulierenden Versicherung ab, so dass für Sie keine Kosten entstehen.
Sie haben eine Teilschuld am Unfall?
Auch im Falle einer Quotenregelung bieten wir Ihnen die Gutachtenerstellung zu äußerst fairen Konditionen an. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Bagatellschaden? Auch hier sind wir für Sie da
Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise für jeden Schaden, egal ob klein oder groß zur Verfügung.
Von einem Bagatellschaden spricht man lt. aktueller Rechtsprechung bei Schäden bis ca. 1.000 Euro Reparaturkosten, wobei die genaue Abgrenzung im Einzelfall zu prüfen ist.
Liegt tatsächlich nur ein Bagatellschaden vor, so kann unter Umständen die Erstellung einer einfachen Reparaturkostenkalkulation (ähnlich Kostenvoranschlag) oder eines Kurzgutachtens ausreichend sein.
Auch hierbei sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich.
Oft stellt sich bei der Besichtigung durch einen KFZ Sachverständigen der vermeintlich kleine Schaden jedoch weitaus größer dar, als vorab gedacht. Dies liegt zum einen daran, dass moderne Fahrzeuge aufgrund der Vielzahl verbauter elektronischer Komponenten, wie Sensoren, Aktoren oder Steuergeräte immer komplexer werden. Zum anderen ist es für einen Laien oft nur schwer zu beurteilen, ob durch den eingetretenen Schaden nicht weitere, von außen nicht zu erkennende Bauteile eines Fahrzeugs in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Von daher empfehlen wir im Schadenfall immer eine Begutachtung durch einen unabhängigen KFZ Sachverständigen durchführen zu lassen.