
Wertgutachten
Wir erstellen Wertgutachten & Kurzbewertungen für Ihr Fahrzeug
Allgemeines zu Wertgutachten
Wir sind die richtige Adresse wenn es um die Erstellung eines professionellen Wertguatchtens geht. Egal ob beim Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens, bei Beendigung eines Leasing-Vertrages, bei Erbschaft oder zur Vorlage bei der Versicherung oder beim Finanzamt.
Auch für individuell aus- oder umgebaute Fahrzeuge, wie zum Beispiel Tuningfahrzeuge oder Reisemobile und Expeditionsmobile wird häufig ein Wertgutachten benötigt.
Wir erstellen für Sie eine professionelle Fahrzeugbewertung, unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussender Faktoren. Dieser Fahrzeugbewertung fügen wir selbstverständlich aussagekräftige Fotos Ihres Fahrzeugs hinzu, um die Wertermittlung nachvollziehbar und transparent zu gestalten.
Wir haben ständig Zugriff auf aktuell recherchierte Werte für sämtliche Fahrzeugarten und Fahrzeugtypen. Bei Bedarf kann der Fahrzeugwert auch rückwirkend zu einem bestimmten Stichtag ermittelt werden.
Wir erstellen Wertgutachten für folgende Fahrzeugarten:
- PKW (Automobile)
- LKW (Lastkraftwagen)
- Reisemobile (Wohnmobile und Wohnwagen)
- Anhänger
- Motorräder
- Traktoren
Selbstverständlich erstellen wir auch Wertgutachten & Kurzbewertungen für Ihren Youngtimer oder Oldtimer.
Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik Oldtimergutachten.
Was den Fahrzeugwert beeinflusst
Der exakte Fahrzeugwert wird von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren beeinflusst.
Nachfolgende Auflistung zeigt die Hauptfaktoren auf, die bei einer Fahrzeugbewertung Berücksichtigung finden:
- Technischer und optischer Zustand des Fahrzeugs
- Serien- und Sonderausstattung
- Fahrzeugalter
- Kilometerlaufleistung
- Anzahl der Vorbesitzer
- reparierte oder nicht reparierte Vorschäden (Altschäden)
- Fälligkeit der Hauptuntersuchung
- Zustand der Bereifung
- Fahrzeughistorie
- aktuelle Marktlage

Welche Werte ermittelt werden können
Ganz nach Ihren Bedürfnissen können wir bei der Fahrzeugbewertung folgende Werte ermitteln:
- Händlereinkaufswert
Der Händlereinkaufswert gibt den Betrag an, den man von einem Händler für ein an diesen zu veräußerndes Kraftfahrzeug erhält, ohne dass hierbei besondere Umstände, wie beispielsweise Inzahlungnahme bei Kauf eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs oder ähnliches, berücksichtigt werden dürfen.
- Händlerverkaufswert
Der Händlerverkaufswert ist in der Regel bei serienmäßigen Fahrzeugen identisch mit dem Wiederbeschaffungswert. Er setzt sich zusammen aus dem Händlereinkaufswert und der Handelsspanne.
- Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug kurzfristig zu beschaffen (Grundsatz der Naturalrestitution, gemäß §249 BGB). Abgestellt wird hierbei auf den Wert zum Zeitpunkt des Unfalls.Berücksichtigung findet hierbei vor allem der gewerbliche Handel. Der Wiederbeschaffungswert enthält somit auch die (anteilige) Mehrwertsteuer und die Händlergewinnspanne. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.
- Marktwert
Der Marktwert findet vor allem bei Oldtimerbewertungen Berücksichtigung. Oldtimer werden meist nach ihrem Marktwert versichert. Der Marktwert gibt den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Spezialmarkt für Liebhaberfahrzeuge an. Es handelt sich hierbei um einen Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder eine Händlergewinnspanne noch Mehrwertsteuer enthält.
- Wiederherstellungswert
Der Wiederherstellungswert bezeichnet die Summe, die sich aus der Anschaffung sowie des späteren Umbaus oder auch der Restaurierung eines Fahrzeugs ergeben hat. Hierbei spielt es keine Rolle, ob sich dieser Preis bei einem Verkauf tatsächlich erzielen lässt. Der Wiederherstellungswert wird somit rein rechnerisch ermittelt, aus den Kosten, die anfallen um ein möglichst ähnliches Fahrzeug herzustellen bzw. aufzubauen. Der Wiederherstellungswert kann zum Wiederbeschaffungswert daher erheblich abweichen. Benötigt wird der Wiederherstellungswert vor allem bei aufwendig und individuell umgebauten Fahrzeugen sowie bei aufwendig und kostenintensiv restaurierten Fahrzeugen bzw. Oldtimern.
Welche Unterlagen benötigt werden
Für die Erstellung eines aussagekräftigen Wertgutachtens ist es hilfreich auf entsprechende Unterlagen zurückgreifen zu können.
Folgende Unterlagen werden bei der Erstellung eines Wertgutachtens nach Möglichkeit benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) - sofern vorliegend
- Bericht der zuletzt durchgeführten Hauptuntersuchung (HU)
- Serviceheft / digitaler Servicebericht
- Rechnungen über nachträglich verbautes Zubehör- oder Sonderausstattungen
- Rechnungen über durchgeführte Service oder Reparaturarbeiten
- Rechnungen über durchgeführte Restaurierungsarbeiten (speziell bei Oldtimern)
Bei selbst durchgeführten Umbauten oder Reparaturen liegt häufig keine entsprechende Rechnung vor. Doch auch hier kann es von Vorteil sein diese anhand einer Auflistung bei der Erstellung eines Wertgutachtens zu dokumentieren.
Für weitere Details zur Erstellung eines Wertgutachtens (Fahrzeugbewertung) kontaktieren Sie uns!
Wir freuen uns, Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch zu beantworten.